Abwasserreinigung Gebühren 2018

Der Gemeinderat Hedingen hat mit Beschluss vom 27. September 2017 gestützt auf die kommunale Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebVSE) vom 12. Juni 2003 beschlossen:

1.Die Grundgebühr im Sinne von Art. 2.2 GebVSE wird für das Jahr 2018 bei Fr. –.07 pro m gewichteter Grundstücksfläche (ohne Mehrwertsteuer) belassen.

2.Der Mengenpreis im Sinne von Art. 2.2 GebVSE wird für das Jahr 2018 bei Fr. 1.15 pro m Wasserverbrauch (ohne Mehrwertsteuer) belassen. Massgebend ist der Wasserbezug im Jahr 2017.

3.Die Anschlussgebühr im Sinne von Art. 3.2 GebVSE wird bei Fr. 12.– pro m massgeblicher Fläche (ohne Mehrwertsteuer) belassen.

4.Die Anschlussgebühren im Sinne von Art. 3.2 GebVSE kommen in jenen Fällen zur Anwendung, in denen die Kanalisationsanschlussbewilligung nach dem 31. Dezember 2003 erteilt worden ist.

Der Beschluss liegt während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Hedingen, 13. Oktober 2017

Gemeinderat Hedingen