Hundesteuer 2018

Gestützt auf das kantonale Hundegesetz und die dazugehörende Verordnung hat der Gemeinderat Rifferswil am 3. Oktober 2017 die für das Jahr 2018 pro Hund zu entrichtende Abgabe wie folgt festgesetzt:

CHF 150 (inkl. Einschreibe-, Melde- und Kantonsgebühr).

Die verspätete Anmeldung (Hund älter als 6 Mte.) kostet zusätzlich CHF 25.–.

Muss das Gemeindeverwaltungspersonal die Mitteilung bei der AMICUS machen, wird der für das Tier verantwortlichen Person max. CHF 150.– in Rechnung gestellt.

Der gemeinderätliche Entscheid liegt in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, vom Publikationsdatum an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Rifferswil, 13. Oktober 2017

Gemeindeverwaltung Rifferswil