Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Geschäfte:

1.Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler

2.Genehmigung des Voranschlags 2018 der Kirchgemeinde

3.Informationen der Kirchenpflege

Die Unterlagen zu dem Geschäft 2) können zwei Wochen vor der Versammlung auf den Sekretariaten der beiden Pfarreien während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem werden sie auf der Webseite der Kirchgemeinde aufgeschaltet.

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C, Ci und B) sind.

Anschliessend an die Versammlung wird ein Apéro offeriert. Die Mitglieder der Kirchenpflege und die Seelsorger stehen dann für Fragen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf eine gut besuchte Versammlung.

Kirchenpflege

Hausen-Mettmenstetten

13. Oktober 2017