Verbot für Motorwagen und Motorräder

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Auf der unbenannten Strasse, entlang der Autobahn (ehemalige Baustellenzufahrt A4), zwischen Brüggenstrasse und Abzweigung/Vergabelung Höhe Dachlisserstrasse/Tunnelportal ist der Verkehr mit Motorwagen und Motorrädern verboten. Der landwirtschaftliche Verkehr ist gestattet.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an- gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Mettmenstetten, 13. Oktober 2017

Gemeinderat Mettmenstetten