Schutzvertrag Liegenschaft Schulhausstrasse 3, Genehmigung

Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 3. Oktober 2017 den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und der Eigentümerschaft, Sonja Baumann, für die Liegenschaft Inv.-Nr. 3, Vers.-Nr. 718 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3725, Schulhausstrasse 3, Hausen am Albis, genehmigt.

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Zugerstrasse 6, 8915 Hausen am Albis, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Hausen am Albis, 27. Oktober 2017

Gemeinderat Hausen am Albis