Gebühren 2018

Der Gemeinderat setzte am 3. Oktober 2017 die Grundgebühren für das Jahr 2018 und die Verbrauchsgebühren für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 wie folgt fest:

1. Wasser

Grundgebühr pro Wohnung

(Haushalt)Fr. 155.–

Grundgebühr Landwirtschaftsbetrieb

Fr. 155.–

Grundgebühr Gewerbe

individueller Ansatz

Verbrauchsgebühr pro mFr. 1.60

2. Abwasser

Grundgebühr pro Wohnung

(Haushalt)Fr. 63.–

Grundgebühr Landwirtschafts-

betriebe und GewerbeFr. 63.–

resp. individueller Ansatz

Versiegelte Flächen

(Dächer, Plätze, Strassen)

pro mFr. –.40

Klärgebühr pro m Wasserverbrauch

Fr. –.80

3. Abfallbeseitigung

Grundgebühr pro Wohnung

(Haushalt)Fr. 145.–

Grundgebühr Landwirtschafts-

betriebe und GewerbeFr. 145.–

Gewerbepauschale

Nach geschätztem Aufwand

4. Kabelnetzgebühren

Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt) inkl. UrheberrechtsgebührenFr. 150.–

5. Mehrwertsteuer

Die Grund- und Verbrauchsgebühr- Ansätze verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Für die Wassergebühren werden 2,5%, für die Abwasser-, Abfall- und Kabelnetzgebühren ab 1. Januar 2018 7,7% Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Leistungen bis zum 31. Dezember 2017 für Abwasser, Abfall und Kabelnetz werden mit 8,0% Mehrwertsteuer verrechnet.

Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, mit schriftlich begründeter Eingabe beim Bezirksrat 8910 Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden.

Obfelden, 20. Oktober 2017

Gemeinderat Obfelden