Gebühren 2018
Der Gemeinderat setzte am 3. Oktober 2017 die Grundgebühren für das Jahr 2018 und die Verbrauchsgebühren für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 wie folgt fest:
1. Wasser
Grundgebühr pro Wohnung
(Haushalt)Fr. 155.–
Grundgebühr Landwirtschaftsbetrieb
Fr. 155.–
Grundgebühr Gewerbe
individueller Ansatz
Verbrauchsgebühr pro mFr. 1.60
2. Abwasser
Grundgebühr pro Wohnung
(Haushalt)Fr. 63.–
Grundgebühr Landwirtschafts-
betriebe und GewerbeFr. 63.–
resp. individueller Ansatz
Versiegelte Flächen
(Dächer, Plätze, Strassen)
pro mFr. –.40
Klärgebühr pro m Wasserverbrauch
Fr. –.80
3. Abfallbeseitigung
Grundgebühr pro Wohnung
(Haushalt)Fr. 145.–
Grundgebühr Landwirtschafts-
betriebe und GewerbeFr. 145.–
Gewerbepauschale
Nach geschätztem Aufwand
4. Kabelnetzgebühren
Grundgebühr pro Wohnung (Haushalt) inkl. UrheberrechtsgebührenFr. 150.–
5. Mehrwertsteuer
Die Grund- und Verbrauchsgebühr- Ansätze verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Für die Wassergebühren werden 2,5%, für die Abwasser-, Abfall- und Kabelnetzgebühren ab 1. Januar 2018 7,7% Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Leistungen bis zum 31. Dezember 2017 für Abwasser, Abfall und Kabelnetz werden mit 8,0% Mehrwertsteuer verrechnet.
Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, mit schriftlich begründeter Eingabe beim Bezirksrat 8910 Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden.
Obfelden, 20. Oktober 2017
Gemeinderat Obfelden