Privater Gestaltungsplan

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 1051 / 17 vom 9. Oktober 2017 den von der Gemeindeversammlung Hedingen am 15. Juni 2017 festgesetzten privaten Gestaltungsplan «Areal Ernst Schweizer AG, Metallbau» genehmigt.

Der Festsetzungsbeschluss vom 15. Juni 2017 sowie die Genehmigungsverfügung werden hiermit im Sinne von § 151 GG und § 5 Abs. 3 PBG öffentlich bekannt gemacht. Die genannten Beschlüsse und die zugehörigen Planungsakten liegen vom 27. Oktober 2017 bis zum 27. November 2017 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zur Einsichtnahme auf. Die Beschlüsse und die zugehörigen Akten können auch auf der Webseite der Gemeinde (www.hedingen.ch/ amtliche-publikationen) eingesehen werden.

Gegen diese Beschlüsse kann ab Publikation bis zum 27. November 2017 (Datum des Poststempels) beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursverfahren sind kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Hedingen