Einladung zur Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten der Gemeinden Obfelden und Ottenbach (Sekundarschulgemeinde) sowie der Gemeinde Obfelden (politische Gemeinde und Primarschulgemeinde) werden zur Gemeindeversammlung eingeladen auf

Dienstag, 5. Dezember 2017, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Zendenfrei.

Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003.

Anträge:

A.Sekundarschulgemeinde

Obfelden-Ottenbach

1.Genehmigung des Voranschlages 2018 und Festsetzung des Steuerfusses auf 26 %

2.Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern

B.Politische Gemeinde

1.Genehmigung des Voranschlages 2018 und Festsetzung des Steuerfusses auf 45 %

2.Genehmigung der Totalrevision der Besoldungsverordnung

3.Genehmigung der Teilrevision des Kommunalen Personalrechts

4.Genehmigung des Erlasses einer Kommunalen Gebührenverordnung

C.Primarschulgemeinde

1.Genehmigung des Voranschlages 2018 und Festsetzung des Steuerfusses auf 50 %

2.Genehmigung eines Baukre- dites über CHF 200000 für den Ersatz der Fenster und energetische Massnahmen am Schulhaus C

3.Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern

Als Ergänzung zu den Anträgen liegen die Akten 14 Tage vor der Versammlung während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Auf Wunsch werden die Anträge in Broschürenform den Stimmberechtigten zugestellt. Die Anträge können auch auf der Homepage der Gemeinde Obfelden (www.obfelden.ch) eingesehen werden.

Obfelden, 3. November 2017

Die Gemeindevorsteherschaften