Gemeindeversammlungen vom 12. Dezember 2017

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis werden auf Dienstag, 12. Dezember 2017, in die Kirche Aeugst am Albis zu den Gemeindeversammlungen eingeladen:

A.Primarschulgemeinde 20.00 Uhr

1.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern.

2.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Krediterteilung eines Baukredites für die Erweiterung der Schulräume.

3.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Krediterteilung für die Anschaffung von Schulmobiliar.

4.Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2018 des Primarschulgutes sowie Festsetzung des Steuersatzes.

BPolitische Gemeindeanschliessend

1.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Krediterteilung für die Beschaffung eines Fahrzeuges für die Feuerwehr Aeugst am Albis.

2.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Überführung der Bibliothek in die Gemeindeorganisation der Politischen Gemeinde.

3.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend dauernder Erhöhung des Stellenetats der Gemeindeverwaltung/Werkhof Aeugst am Albis um 0.30 Stellen bzw. 30 Stellenprozente infolge Überführung der Bibliothek in die Gemeindeorganisation.

4.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Erlass einer Gebührenverordnung für die Gemeinde Aeugst am Albis.

5.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Krediterteilung für das Hochwasserschutzprojekt Chöliholzbach.

6.Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2018 des Politischen Gemeindegutes sowie Festsetzung des Steuersatzes.

Informationen im Anschluss an die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde

•Liegenschaft Dorfstrasse 37, aktueller Stand

•Pilotprojekt Buschmücke

•Gestaltungsplan Stümel, weiteres Vorgehen

•IKA SD und IKA KESB, aktueller Stand

•Werterhaltungsmanagement Strassen

C.Reformierte Kirchgemeindeanschliessend

1.Antrag der Kirchenpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2018 des Reformierten Kirchengutes sowie Festsetzung des Steuersatzes

Die Anträge, Abschiede und Akten sowie das bereinigte Stimmregister liegen ab Montag, 27. November 2017, im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Anfragen nach §51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen.

Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte GPR vom 27. Oktober 2004 verwiesen.

Stimmberechtigung

An der Gemeindeversammlung sind alle in Aeugst am Albis niederge- lassenen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt.

An der Kirchgemeindeversammlung sind nur die der evangelisch-reformierten Landeskirche angehörigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmberechtigt.

Protokoll

Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse, genau und vollständig in das Gemeindeversammlungsprotokoll ein. Die Präsidenten und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tagen das Protokoll auf seine Richtigkeit. Nachher steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen.

Rechtsmittel

Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern einzureichen (§54 Gemeindegesetz).

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss §21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§151 Gemeindegesetz).

Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über die Ausübung mit Stimmrechtsrekurs gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte spätestens innert 5 Tagen, ab der Publikation, beim Bezirksrat Affoltern am Albis geltend gemacht werden (§151a Gemeindegesetz).