Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2022

Der Gemeinderat Maschwanden hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 bis 2022 auf 15. April 2018 festgesetzt:

–Gemeinderat

5 Mitglieder und Präsidium

–Rechnungsprüfungskommission

5 Mitglieder und Präsidium

–Primarschulgemeinde

5 Mitglieder und Präsidium

–Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

5 Mitglieder und Präsidium

In Anwendung der geltenden Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde Maschwanden, der Primarschulgemeinde und der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sowie § 49 Abs. 1 des Gesetzes über die Politischen Rechte sind innert einer Frist von 40 Tagen ab amtlicher Veröffentlichung, somit bis zum 3. Januar 2018, Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft, Gemeinderat, c/o Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, einzureichen.

Wählbar in den Gemeinderat, die Primarschulpflege und in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Ma-schwanden hat. Für die Rechnungsprüfungskommission ist diese Wohnsitzpflicht in Maschwanden nicht zwingend. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden mit Geburtsjahr und Adressangabe eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden oder auf der Homepage www.maschwanden.ch erhältlich.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der 40-tägigen Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden.

Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission:

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt (Stille Wahl), wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und die zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen. Für die nicht besetzten Stellen wird ein Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet.

Primarschulgemeinde und Evangelisch-reformierten Kirchenpflege:

Die Vorgeschlagenen werden mit amtlichen Wahlzetteln mit gedruckten Wahlvorschlägen gewählt. Werden mehr Personen vorgeschlagen als Stellen zu besetzen sind, wird ein Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Rekurse in kirchlichen Angelegenheiten sind innert derselben Frist an die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Maschwanden, 24. November 2017Gemeinderat Maschwanden