Erlassung des Gebührentarifs

Der Gemeinderat hat, gestützt auf die ab 1. Januar 2018 geltende Gebührenverordnung, den Gebührentarif erlassen.

Der Gebührentarif liegt während einer Frist von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Während dieser Frist kann beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, mit schriftlich begründeter Eingabe Rekurs gegen den Gebührentarif erhoben werden.

Gemeinderat Kappel am Albis