Verbot für Motorwagen
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Auf der Strasse Moosmühle ist der Verkehr mit Motorwagen, Motorrädern und Motorfahrrädern verboten. Der Zubringerdienst ist gestattet.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Affoltern a.A., 8. Dezember 2017
Gemeinderat Affoltern am Albis