Teilweise Aufhebung und Neufestsetzung Verkehrsbaulinien

Affoltern am Albis. Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit Verfügung Nr. 6029 vom 28. November 2017 auf der östlichen Seite der Mühleberg- strasse (Route 654) in der Gemeinde Affoltern am Albis, Abschnitt Kat.-Nr. 3214 bis Wilgibelweg, die Verkehrsbaulinie DV Nr. 5096/2013 teilweise aufgehoben und neu festgesetzt.

Der Plan liegt vom 8. Dezember 2017 bis 7. Januar 2018 zu den üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Hochbauabteilung, Obere Bahnhofstrasse 7, Affoltern am Albis, zur Einsichtnahme auf.

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.