Tarifordnung der Baugebühren

Bonstetten. Der Gemeinderat Bonstetten hat mit Beschluss Nr. 760 vom 28. November 2017 gestützt auf Art. 19 bis 24 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Bonstetten (GebV) entschieden:

Die Tarifordnung der Baugebühren wird festgesetzt.

Der Gemeinderat erliess mit Beschluss Nr. 760 vom 28. November 2017 die Tarifordnung der Baugebühren mit Gebührenrechner. Gleichzeitig setzte der Gemeinderat die Tarifordnung per 1. Januar 2018 in Kraft.

Der betreffende Beschluss und die Tarifordnung liegen vom 8. Dezember 2017 während 30 Tagen bei der Gemeinde Bonstetten, Bereich Hochbau, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, zu den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen den Beschluss des Gemeinde- rates kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Gemeinderat Bonstetten