Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 6.12.2017

Politische Gemeinde Rifferswil

1.Der kommunale Verkehrsrichtplan der Gemeinde Rifferswil wurde festgesetzt.

2.Die Statutenrevision des Schulzweckverbands Bezirk Affoltern wurde genehmigt.

3.Die Gebührenverordnung der politischen Gemeinde Rifferswil wurde gutgeheissen.

4.Dem Anschlussvertrag betreffend die Zusammenführung der Steuerämter Hausen a. A. und Rifferswil wurde nach abgelehntem Rück- weisungsantrag zugestimmt.

5.Das Budget 2018 der polit. Gde. Rifferswil (inkl. Primarschule Rifferswil) mit einem Steuerfuss von 109 % wurde verabschiedet.

Evang.-ref. Kirchgemeinde Rifferswil

1.Das Budget 2018 der evang.-ref. Kirchgde. Rifferswil mit einem Steuerfuss von 14 % wurde verabschiedet.

2.Die Bauabrechnung über den Anschluss des ref. Pfarrhauses und des Gebäudes «Engel» an den Wärmeverbund Rifferswil wurde abgenommen.

3.Die Revision des Entschädigungs- reglements der evang.-ref. Kirch- gemeinde Rifferswil wurde genehmigt.

Die Protokolle liegen ab heute in der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstr. 1, 8911 Rifferswil, zur Einsichtnahme auf.

Protokollberichtigungsbegehren (gem. § 54 Abs. 3 GG) sind in Rekursform innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern a. A., oder bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Püntenstr. 16, 8932 Mettmenstetten, einzureichen.

Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern oder bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern oder bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern erhoben werden.

Die Verfahrenskosten hat die unter- liegende Partei zu tragen.

Rekurs- oder Beschwerdeschriften müssen einen Antrag mit Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist – soweit möglich – beizulegen.

Rifferswil, 12. Dezember 2017

Gemeinderat Rifferswil

Evang.-ref. Kirchenpflege Rifferswil