Gemeindeversammlung vom 6.12.2017

Die Gemeindeversammlung hat am 6. Dezember 2017 die Gebührenverordnung (GebVO, KRS 80.10) und das Reglement der Wasserversorgung (RWV, KRS 95.10) erlassen. Diese treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

Die Gebührenverordnung und das Reglement der Wasserversorgung liegen auf der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Für die Rechtsmittelbelehrung wird auf die separate amtliche Publikation der Beschlüsse der Gemeindeversammlung verwiesen.

Stallikon, 12. Dezember 2017Gemeinderat Stallikon