Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 6.12.2017

1.Genehmigung Voranschlag 2018 der Politischen Gemeinde und Festsetzung des Steuerfusses auf 85 %

2.Genehmigung Totalrevision Statuten Schulzweckverband Bezirk Affoltern

3.Erlass Gebührenverordnung Politische Gemeinde

4.Genehmigung Totalrevision Reglement Wasserversorgung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab heutiger Publikation im Gemeindehaus (Schalter EG) zur Einsicht auf.

Rechtsmittel

1.Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz, LS 131.1).

2.Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz, LS 131.1).

3.Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung mit Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) spätestens innert 5 Tagen, ab dieser Publikation, beim Bezirksrat Affoltern geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz, LS 131.1).

Stallikon, 12. Dezember 2017

Gemeinderat Stallikon