Erlass und Inkraftsetzung Gebührentarif

Die Gemeindeversammlung hat am 6. Dezember 2017 die Gebührenverordnung (GebVO, KRS 80.10) erlassen. Auf Grundlage der Gebührenerhebung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 den Gebührentarif (GebT, KRS 80.11) erlassen und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

Der Beschluss und der Gebührentarif liegen während der Rekursfrist auf der Gemeindekanzlei (Schalter Einwohnerkontrolle) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stallikon, 12. Dezember 2017Gemeinderat