Beschlüsse der Gmde.Versammlung vom 7. Dezember 2017

An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

A.Politische Gemeinde Ottenbach

1.Erteilung des Bürgerrechts an Tan, Hock Ann und die Kinder Tan, Joel Jia Le und Tan, Sarah Jia Ai, von Singapur, Am Tobelbach 1, 8913 Ottenbach

2.Genehmigung des Voranschlages inkl. Steuerfuss 2018 von 41 % (Vorjahr 41%) des Politischen Gemeindegutes

3.Genehmigung des Bruttokredites von Fr. 336000.00 für die Sanierung der Wasser-, Abwasser- und Meteorleitung Im Rainacker

4.Genehmigung der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Ottenbach

B.Primarschulgemeinde Ottenbach

1.Genehmigung des Voranschlages inkl. Steuerfuss 2018 von 50 % (Vorjahr 50 %) des Primarschulgutes

2.Genehmigung der Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes des Bezirks Affoltern (SZV)

C.Evangelisch-reformierte Kirch- gemeinde Ottenbach

1.Genehmigung des Voranschlages inkl. Steuerfuss 2018 von 14 % (Vorjahr 14%) des reformierten Kirchengutes

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert fünf Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Postfach 121, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden.

Im Übrigen kann gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Protokolle der Gemeindeversammlungen liegen ab Dienstag, 12. Dezember 2017, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Protokollberichtigungsbegehren sind in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Auflage schriftlich beim Bezirksrat Affoltern einzureichen.

In Angelegenheiten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde gelten die gleichen Rechtsmittel. Diese sind jedoch nicht an den Bezirksrat, sondern an die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, c/o Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, zu richten.

Ottenbach, 12. Dezember 2017

Gemeinderat Ottenbach