Beschlüsse der Gmde.Versammlungen vom 12.12.17

A.Primarschulgemeinde

1.Genehmigung Totalrevision der Statuten des Schulzweckverbandes Bezirk Affoltern

2.Krediterteilung von CHF 103200.– für die Erweiterung der Schulräume

3.Krediterteilung von CHF 75000.– für die Anschaffung von Schul- mobiliar

4.Genehmigung des Voranschlages 2018 für die Primarschulgemeinde sowie Festsetzung des Steuersatzes von 40%

B.Politische Gemeinde

1.Krediterteilung von CHF 138500.– (inkl. MwSt.) für die Beschaffung eines Oel-/Wasserwehrfahrzeuges (Ersatzbeschaffung) für die Feuerwehr Aeugst am Albis

2.Genehmigung der Überführung der Bibliothek in die Gemeindeorganisation der Politischen Gemeinde

3.Genehmigung der dauernden Erhöhung des Stellenetats der Gemeindeverwaltung/Werkhof Aeugst am Albis um 0.30 Stellen bzw. 30 Stellenprozente infolge Überführung der Bibliothekt in die Gemeindeorganisation

4.Erlass einer Gebührenverordnung für die Gemeinde Aeugst am Albis

5.Krediterteilung von CHF 500000.– (inkl. MwSt.) für das Hochwasserschutzprojekt Chöliholzbach

6.Genehmigung des Voranschlages 2018 für die Politische Gemeinde sowie Festsetzung des Steuersatzes von 35%

C.Reformierte Kirchgemeinde

1.Genehmigung des Voranschlages 2018 für die refomierte Kirchgemeinde sowie Festsetzung des Steuersatzes von 13%

Rechtsmittelbelehrung

Von der Veröffentlichung an gerechnet, können zu den Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde beim Bezirksrat Affoltern und zur Gemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern schriftlich folgende Rechtsmittel erhoben werden:

•Stimmrechtsrekurs:

innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (§ 151a Gemeindegesetz)

•Protokollberichtigungsrekurs:

innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz)

•Gemeindebeschwerde:

innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gemäss § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz)

Die Protokolle liegen ab Montag, 18. Dezember 2017, bei der Gemeindeverwaltung während der Rechtsmittelfrist öffentlich auf.

Aeugst am Albis, 15. Dezember 2017

Namens der GemeindevorsteherschaftenGemeinderatskanzlei Aeugst am Albis