Erlass und Inkraftsetzung Gebührentarif

Die Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember 2017 die Gebührenverordnung festgesetzt. Auf Grundlage dieser Verordnung erlässt der Gemeinderat gemäss Art. 5 den Gebührentarif. Mit Beschluss vom 21. November 2017 hat der Gemeinderat – vorbehältlich der Zustimmung der Gemeindeversammlung zur Gebührenverordnung – den Gebührentarif erlassen und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

Der Beschluss und der Gebührentarif können auf www.hedingen.ch eingesehen werden oder liegen bei der Gemeindekanzlei während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen die Festsetzung des Gebührentarifs durch den Gemeinderat kann innert 30 Tagen, von der Publikation gerechnet, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Affoltern am Albis Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Hedingen, 15. Dezember 2017

Gemeinderat Hedingen