Gebühren 2018
Der Gemeinderat hat am 3. Oktober 2017 die Gebühren für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt (gegenüber dem Vorjahr unverändert):
Frischwassergebühren
Mengengebühr pro mFr. 2.–
Grundgebühr je
Gebäudekomponentenpunkt Fr. 27.–
Wasserzählermiete
pro Wasserzähler Fr. 50.–
Abwassergebühren
Mengengebühr pro mFr. 2.45
Grundgebühr je m gewichtete
Grundstücksfläche Fr. 0.22
Abfall-Grundgebühren
Pauschale Grundgebühr (exkl. MwSt.)
Ganze Wohneinheiten (Einfamilien-
haus, Wohnung)Fr. 130.–
Nur auf Gesuch hin: Einzelpersonen-
haushalte mit maximal
2 ZimmernFr. 100.–
Gewerbe, LandwirtschaftFr. 165.–
Nur auf Gesuch hin: Einzelpersonen- und Landwirtschaftsbetriebe, welche eine Haushaltgrundgebühr bezahlen (reduzierter Tarif)Fr. 90.–
Kompostierbare Abfälle:
Häckseldienst, Abtransport des Ast-materials pro Kunde und Anfahrt bzw. AsthaufenFr. 60.–
Quartier-Häckselplätzegratis
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Hausen am Albis, 15. Dezember 2017
Gemeinderat Hausen am Albis