Gebühren 2018

Der Gemeinderat hat am 3. Oktober 2017 die Gebühren für das Jahr 2018 wie folgt festgesetzt (gegenüber dem Vorjahr unverändert):

Frischwassergebühren

Mengengebühr pro mFr. 2.–

Grundgebühr je

Gebäudekomponentenpunkt Fr. 27.–

Wasserzählermiete

pro Wasserzähler Fr. 50.–

Abwassergebühren

Mengengebühr pro mFr. 2.45

Grundgebühr je m gewichtete

Grundstücksfläche Fr. 0.22

Abfall-Grundgebühren

Pauschale Grundgebühr (exkl. MwSt.)

Ganze Wohneinheiten (Einfamilien-

haus, Wohnung)Fr. 130.–

Nur auf Gesuch hin: Einzelpersonen-

haushalte mit maximal

2 ZimmernFr. 100.–

Gewerbe, LandwirtschaftFr. 165.–

Nur auf Gesuch hin: Einzelpersonen- und Landwirtschaftsbetriebe, welche eine Haushaltgrundgebühr bezahlen (reduzierter Tarif)Fr. 90.–

Kompostierbare Abfälle:

Häckseldienst, Abtransport des Ast-materials pro Kunde und Anfahrt bzw. AsthaufenFr. 60.–

Quartier-Häckselplätzegratis

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Hausen am Albis, 15. Dezember 2017

Gemeinderat Hausen am Albis