Gebührentarif

Die von der Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2017 genehmigte Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Ottenbach wurde auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 17 vom 15. Januar 2018 wurde folgender Gebührentarif geändert:

• Verpflichtungserklärung (inkl. Gebühren des Migrationsamts): neu Fr. 60.– anstelle Fr. 40.–, aufgrund der kantonalen Gebührenempfehlung

Der betreffende Beschluss und die aktuelle Tarifordnung liegen vom 26. Januar 2018 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Affolternstras- se 3, 8913 Ottenbach, zu den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Ottenbach, 26.01.2018

Gemeinderat Ottenbach