Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2018 - 2022

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. Mai 2017 den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2018 bis 2022 auf

Sonntag, 15. April 2018

angeordnet.

Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung (GO) vom 8. Februar 2009 bzw. Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirchgemeinde (KGO) vom 11. Dezember 1997 sind an der Urne zu wählen:

•4 Mitglieder und das Präsidium des Gemeinderats

•7 Mitglieder und das Präsidium der Schulpflege

•5 Mitglieder und das Präsidium der Rechnungsprüfungskommission

•4 Mitglieder der Baukommission

•9 Mitglieder und das Präsidium der reformierten Kirchenpflege

In Anwendung von Art. 6 GO bzw. Artikel 6 KGO werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Hedingen hat.

Beiblatt

Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt zugefügt, auf welchem für jede Behörde die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die sich zur Wahl stellen. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Donnerstag, 1. Februar 2018, schriftlich beim Gemeinderat Hedingen, Zürcherstr. 27, 8908 Hedingen, zu melden.

Für die Erwähnung auf dem Beiblatt sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

•Behörde, für welche kandidiert wird

•Name, Vorname und Geschlecht

•Geburtsdatum

•Beruf

•Adresse

•Heimatort

Folgende Angaben sind fakultativ:

•Rufname

•Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat

•Parteizugehörigkeit

Die Mitunterzeichnung durch 15 Stimmberechtigte ist nicht erforderlich.

Rechtsmittel

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Hedingen, 12. Januar 2018

Gemeinderat Hedingen