Erneuerungswahlen

Auf die Wahlausschreibung vom 24. November 2017 sind innert Frist für die am 15. April 2018 stattfindenden Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 bis 2022 folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Bachmann ChristianInformatiker TS1968Sagiweg 5bisher

2. Dosch PriskaPolizistin1977Steinbüllenstrasse 18neu

3. Gabathuler ChristianRaumplaner1949Dorfstrasse 60bisher

4. Gruber KeilaDentalassistentin1977Dorfstrasse 11neu

5. Schuler MichaelProzessfachmann1982Dorfstrasse 104bisher

Präsidium

1. Gabathuler ChristianRaumplaner1949Dorfstrasse 60neu

Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidium)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Ehrler UeliForstwart/Landwirt1978Ausserdorfstrasse 95bisher

2. Studer MichaelLandwirt1982Dörflistrasse 13neu

3. Sturzenegger ThomasJournalist1967Hinterdorfstrasse 19bisher

4. Weidmann AdelineKaufm. Angestellte1976Bühlstrasse 5bisher

5. vakant

Präsidium

1. vakant

Der Gemeinderat erklärt die Vorgeschlagenen für den Gemeinderat und die Rechnungs- prüfungskommission als gewählt (Stille Wahl), wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und die zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen (Art. 6 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 54 Abs. 1 GPR). Für die nicht besetzten Stellen wird ein Wahlgang mit leeren Wahlzettel durchgeführt (§ 54 Abs. 2 GPR). Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet.

Primarschulpflege (5 Mitglieder und Präsidium)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Buholzer FranziskaHausfrau1970Ausserdorfstrasse 14bisher

2. Dosch UrsinPolizist1973Steinbüllenstrasse 18neu

3. Frei ThomasHausmann1974Unterdorfstrasse 10bisher

4. Gsell SilvieVeterinärin1980Dorfstrasse 59neu

5. Neuweiler MichaelInformatiker1972Dörflistrasse 6neu

6. Schuler-Larcher Schulpflegerin Zürich1986Dorfstrasse 104neu

Stéphanie

Präsidium

1. Dosch UrsinPolizist1973Steinbüllenstrasse 18neu

Die Vorgeschlagenen werden mit amtlichen Wahlzetteln mit gedruckten Wahlvorschlägen gewählt (Art. 7 der Primarschulgemeindeordnung in Verbindung mit § 55 GPR). Werden mehr Personen vorgeschlagen als Stellen zu besetzen sind, wird ein Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt (§ 55 Abs. 1 lit. a GPR e contrario).

Evang. ref. Kirchenpflege (5 Mitglieder und Präsidium)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Bär VerenaHausfrau1949Hinterdorfstrasse 5bisher

2. Clerici MarinaPrimarlehrerin1956Bühlstrasse 7neu

3. Fornaro NikolaiLichtplaner1975Unterdorfstrasse 2 neu

4. Leuthold Paul Landwirt1948Unterdorfstrasse 7bisher

5. Neuweiler SonjaFamilienfrau1974Dörflistrasse 6neu

Präsidium

1. Bär VerenaHausfrau1949Hinterdorfstrasse 5bisher

Die Vorgeschlagenen werden mit amtlichen Wahlzetteln mit gedruckten Wahlvorschlägen gewählt (Art. 6 der Kirchgemeindeordnung). Werden mehr Personen vorgeschlagen als Stellen zu besetzen sind, wird ein Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

In Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die Politischen Rechte (dessen § 53) und der Gemeindeordnung werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird hiermit eine Frist von sieben Tagen, das heisst bis 26. Januar 2018 angesetzt. Die Wahlvorschläge können während dieser Zeit geändert, zurückgezogen oder es kann ein neuer Wahlvorschlag bei der Wahlvorsteherschaft (Gemeinderat, c/o Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden) eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden mit Geburtsjahr und Adressangabe eigenhändig unterzeichnet sein.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden oder unter www.maschwanden.ch erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Rekurse in kirchlichen Angelegenheiten sind innert derselben Frist an die Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Maschwanden, 19. Januar 2018Gemeinderat Maschwanden