Massnahmen Einmünder und Tempo 30
Die Gemeinde Maschwanden legt das folgende Projekt im Sinne von § 16 StrG öffentlich auf:
–Massnahmen Einmünder entlang Staatsstrasse (Hasplenstrasse / Einlenker Badi, Kreuzrai und Dörfli- strasse / Sagiweg)
–Tempo-30-Massnahmen auf Gemeindestrassen
Die Pläne liegen vom 2. Februar 2018 bis 3. März 2018 auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden
Einschränkende Öffnungszeiten
Montag8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag8.00 bis 11.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch ganzer Tag geschlossen
Donnerstag8.00 bis 11.30 Uhr
Freitag7.00 bis 13.00 Uhr (durchgehend)
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Gemeinde Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden.
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG sowie §§ 21 und 23 VRG).
Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG sowie §§ 21 und 23 VRG).
Maschwanden, 02.02.2018
Der Gemeinderat