Revision Bau-und Zonenordnung

Mit Beschluss vom 22. Januar 2018 hat der Gemeinderat Kappel am Albis der Revision der Bau- und Zonenordnung und der Einzonung Allenwinden zugestimmt und gemäss § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Die entsprechenden Unterlagen liegen vom 2. Februar 2018 bis 3. April 2018 während 60 Tagen bei der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, bis spätestens 3. April 2018 (Poststempel) schriftlich einzureichen. Diese müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Gemeinderat Kappel am Albis