Anordnung Urnenabstimmung

Neben den Vorlagen des Bundes und des Kantons kommt am Sonntag, 4. März 2018 in der Gemeinde Ottenbach folgendes kommunales Geschäft zur Abstimmung:

Initiative zur «Bildung einer Einheitsgemeinde Ottenbach»

Die Abstimmungsunterlagen werden den stimmberechtigten Personen zusammen mit den Unterlagen zu den übrigen Vorlagen zugestellt. Die Weisung kann zudem auf der Homepage www.ottenbach.ch eingesehen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtsachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ottenbach, 2. Februar 2018

Gemeinderat