Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist gemäss Publikation vom 19. Januar 2018 liegen folgende definitive Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang der am 15. April 2018 stattfindenden Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 bis 2022 vor:

Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Bachmann ChristianInformatiker TS1968Sagiweg 5bisher

2. Dosch PriskaPolizistin1977Steinbüllenstrasse 18neu

3. Gabathuler ChristianRaumplaner1949Dorfstrasse 60bisher

4. Gruber KeilaDentalassistentin1977Dorfstrasse 11neu

5. Schuler MichaelProzessfachmann1982Dorfstrasse 104bisher

Präsidium

1. Gabathuler ChristianRaumplaner1949Dorfstrasse 60neu

Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder, 4 Vorschläge)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Ehrler UeliForstwart/Landwirt1978Ausserdorfstrasse 95bisher

2. Studer MichaelLandwirt1982Dörflistrasse 13neu

3. Sturzenegger ThomasJournalist1967Hinterdorfstrasse 19bisher

4. Weidmann AdelineKaufm. Angestellte1976Bühlstrasse 5bisher

In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 54 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt. Der Gemeinderat erklärt obige Mitglieder für gewählt.

Für das fünfte Mitglied (gleichzeitig Präsidium) der Rechnungsprüfungskommission findet am 15. April 2018 die Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel statt (§ 54 Abs. 2 GPR).

Primarschulpflege (5 Mitglieder und Präsidium)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Buholzer FranziskaHausfrau1970Ausserdorfstrasse 14bisher

2. Dosch UrsinPolizist1973Steinbüllenstrasse 18neu

3. Frei ThomasHausmann1974Unterdorfstrasse 10bisher

4. Gsell SilvieVeterinärin1980Dorfstrasse 59neu

5. Neuweiler MichaelInformatiker1972Dörflistrasse 6neu

Präsidium

1. Dosch UrsinPolizist1973Steinbüllenstrasse 18neu

Stéphanie Schuler-Larcher hat ihren Wahlvorschlag innert Frist zurückgezogen. In Anwendung von Art. 7 der Primarschulgemeindeordnung in Verbindung mit § 55 GPR findet am 15. April 2018 die Urnenwahl mit gedruckten Wahlvorschlägen statt.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege (5 Mitglieder und Präsidium)

Name/Vorname BerufJahr-Adresse bisher/ gangneu

Mitglieder

1. Bär VerenaHausfrau1949Hinterdorfstrasse 5bisher

2. Clerici MarinaPrimarlehrerin1956Bühlstrasse 7neu

3. Fornaro NikolaiLichtplaner1975Unterdorfstrasse 2 neu

4. Leuthold Paul Landwirt1948Unterdorfstrasse 7bisher

5. Neuweiler SonjaFamilienfrau1974Dörflistrasse 6neu

Präsidium

1. Bär VerenaHausfrau1949Hinterdorfstrasse 5bisher

Gestützt auf Art. 6 der Kirchgemeindeordnung in Verbindung mit § 55 GPR findet am 15. April 2018 die Urnenwahl mit gedruckten Wahlvorschlägen statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG).

Rekurse in kirchlichen Angelegenheiten sind innert derselben Frist an die Bezirkskirchenpflege Affoltern, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten einzureichen.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Maschwanden, 9. Februar 2018Gemeinderat Maschwanden