Anpassung Gebührentarif

Hedingen. Der Gemeinderat Hedingen hat am 6. Februar 2018 beschlossen, den Gebührentarif rückwirkend auf den 1. Januar 2018 wie folgt anzupassen:

5.2 – Abfallentsorgung

Grundgebühren

5.2.1 – pro Wohneinheit – Fr. 120.00 (bisher 100.00)

Die übrigen Grundgebühren bleiben unverändert

5.3 – Feuerungskontrolle

Öl- und Gasfeuerungen

Abnahme-, periodische, Nach- und Klagekontrolle (inkl. Verwaltung und Administration)

5.3.1 – Messung 1-stufige Anlage, pauschal – Fr. 102.00 (bisher 92.00)

5.3.2 – Messung 2-stufige oder modulierende Anlage, pauschal – Fr. 135.00 (bisher 115.00)

Holzfeuerungen

Visuelle Kontrolle

5.3.3 – pro Haushalt, pauschal – Fr. 82.00 (bisher 82.00)

5.3.4 – pro zusätzliche Holzfeuerung, pauschal – Fr. 10.00 (bisher 10.00)

5.3.5 – Aschentest mit Beanstandungen, nach Aufwand – Fr./h. 105.00 (bisher pauschal Fr. 120.00)

5.3.6 – Aschentest ohne Beanstandung – keine Gebühr (bisher keine Gebühr)

Abnahme-, periodische, Nach- und Klagekontrolle (CO-Messungen)

5.3.7 – Messung Anlage (inkl. visuelle Kontrolle), nach Aufwand – Fr./h. 105.00 (bisher keine Gebühr)

5.3.8 – Pauschale für Messgerät – Fr. 55.00 (bisher keine Gebühr)

Verwaltung und Administration

5.3.9 – je eingereichtem Messrapport Öl/Gas und Holz (bei Sichtkontrollen Holzfeuerung: pro Objekt/Stockwerkeigentum), pauschal – Fr. 58.00 (bisher 50.00) dabei gehen Fr. 3.50 an die Rapportzentrale

Mehrwertsteuer

5.3.10 – zuzüglich zu den Gebühren gemäss Ziffern 5.3.1 bis 5.3.9 – gemäss jeweils gültigen Ansatz (z.Z. 7,7 %)

Die Beschlüsse liegen während der Rekursfrist zu den üblichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Hedingen, 16. Februar 2018

Gemeinderat Hedingen