Denkmalschutz (Wohnhaus)

Mettmenstetten. Der Gemeinderat hat am 6. Februar 2018, gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz (PBG), den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Wohnhaus, Vers.-Nr. 761, Kat.-Nr. 4193, Dachlissen 3+5, Mettmenstetten, als kommunales Schutzobjekt festgesetzt wird.

Der verwaltungsrechtliche Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstet-ten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Eigentümer) bzw. Publikation (Dritte) an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Mettmenstetten, 16. Februar 2018

Gemeinderat Mettmenstetten