Erneuerungswahlen / Stille Wahlen eines Gremiums
Mit Beschluss vom 13. Februar 2018 hat der Gemeinderat Bonstetten, gestützt auf § 54 Abs. 1 Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) und Art. 7 der Gemeindeordnung, folgende Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2018 - 2022 in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) (in alphabetischer Reihenfolge)
Name, VornameJahrg.BerufAdresseParteibisher (Rufname)/neu
Boxler Eduard (Edi)1957MetzgermeisterBodenfeldstr. 39SVPbisher
Ehrler Peter1961KaufmannIm Schachenhof 31FDPbisher
Fischer Thomas1975Lic. oec. publ.Am Isenbach 15FDPbisher
Hedinger Ernst Rudolf1962IngenieurBodenfeldstr. 35Die Grünenbisher
Pfister Beat Franz1950Dr. sc. techn. ETHBleikistr. 17SPbisher
Ein Mitglied für das Amt als RPK-Präsident
Name, VornameJahrg.BerufAdresseParteibisher (Rufname)/neu
Ehrler Peter1961KaufmannIm Schachenhof 31FDPbisher
Für die Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium findet somit am 15. April 2018 keine Urnenwahl statt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bonstetten, 20. Februar 2018Gemeinderat Bonstetten
Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2022; Stille Wahl der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium