Erneuerungswahlen / Stille Wahlen eines Gremiums

Mit Beschluss vom 13. Februar 2018 hat der Gemeinderat Bonstetten, gestützt auf § 54 Abs. 1 Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) und Art. 7 der Gemeindeordnung, folgende Behördenmitglieder für die Amtsdauer 2018 - 2022 in stiller Wahl als gewählt erklärt:

Fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (RPK) (in alphabetischer Reihenfolge)

Name, VornameJahrg.BerufAdresseParteibisher (Rufname)/neu

Boxler Eduard (Edi)1957MetzgermeisterBodenfeldstr. 39SVPbisher

Ehrler Peter1961KaufmannIm Schachenhof 31FDPbisher

Fischer Thomas1975Lic. oec. publ.Am Isenbach 15FDPbisher

Hedinger Ernst Rudolf1962IngenieurBodenfeldstr. 35Die Grünenbisher

Pfister Beat Franz1950Dr. sc. techn. ETHBleikistr. 17SPbisher

Ein Mitglied für das Amt als RPK-Präsident

Name, VornameJahrg.BerufAdresseParteibisher (Rufname)/neu

Ehrler Peter1961KaufmannIm Schachenhof 31FDPbisher

Für die Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium findet somit am 15. April 2018 keine Urnenwahl statt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bonstetten, 20. Februar 2018Gemeinderat Bonstetten

Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2022; Stille Wahl der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium