Erneuerungswahlen des Gmde.rates / Korrigendum
Erneuerungswahlen des Gemeinderates und der Primarschulpflege für die Amtsdauer 2018 – 2022
KORRIGENDUM (leere Wahlzettel)
Definitive Wahlvorschläge – Wahlanordnung 15. April 2018
Korrektur der amtlichen Publikation vom 2. Februar 2018
Gemeinde Stallikon
Aufgrund eines Rekurses in Stimmrechtssachen und des Beschlusses des Bezirksrates Affoltern vom 22. Februar 2018 erfolgt folgende amtliche Publikation der definitiven Wahlvorschläge und der Wahlanordnung des Gemeinderates und der Primarschulpflege. Diese ersetzt die Publikation vom 2. Februar 2018 in Bezug auf die definitiven Wahlvorschläge und der Wahlanordnung des Gemeinderates und der Primarschulpflege.
6 Mitglieder und Präsidium des Gemeinderates Stallikon
Name, VornameBerufJahr-Adressebisher/Partei
«Rufname»gangneuKurzbezeichnung
Battiston ValérieArztsekretärin/TPA1970Hüttenrain 46neu–
Hablützel RemoRechtsanwalt1983Uetlirain 5bisherFDP
Metzger PriskaKauffrau1952Büelstrasse 42bisher–
Michel Wernerehem. Poststellenleiter1949Postweg 8bisher–
Nokes Christopherehem. IT-Geschäfts-1944Rainstrasse 67cneuEngagierte Einwohner
«Chris»führer Stallikon
Rohr MonikaKommunikations-1952Büelstrasse 64abisherFDP
beraterin
Sidler RobertLandwirt1955Hofstetterweidweg 33bisherSVP
Spiess IngridHeimleiterin1956Püntenstrasse 7aneuEngagierte Einwohner Stallikon
Als Präsident
Michel Wernerehem. Poststellenleiter1949Postweg 8bisher–
Die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss Art. 14 Gemeindeordnung (GO) sowie § 54 Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind nicht erfüllt. Die Urnenwahl wird am Sonntag, 15. April 2018, durchgeführt. In Anwendung von Art. 14 GO und § 54 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. Januar 2018 entschieden, dass den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt wird. Gemäss § 31 Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) werden auf dem Beiblatt die nach Ablauf der zweiten Frist definitiv Vorgeschlagenen aufgeführt.
4 Mitglieder und Präsidium der Primarschulpflege Stallikon
Name, VornameBerufJahr-Adressebisher/Partei
«Rufname»gangneuKurzbezeichnung
Brand RobertTechn. Kaufmann1951Büelstrasse 14bisherFDP
Durante ManuelaKV-Angestellte1975Langfurenstrasse 55neu–
Paluch MariaGestaltungspädagogin/1977Püntenstrasse 19neuEngagierte Einwohner «Jimena»HausfrauStallikon
Schönenberger SaschaCompliance Officer1979In der Weid 3neuFDP
Treyer FernandoKaufm. Angestellter1968Gamlikon 5bisher–
Zumsteg MiaLeiterin Medien-1976Rainstrasse 53neu– produktion
Als Präsidentin
Paluch MariaGestaltungspädagogin/1977Püntenstrasse 19neuEngagierte Einwohner «Jimena»HausfrauStallikon
Die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss Art. 14 Gemeindeordnung (GO) sowie § 54 Gesetz über die poli- tischen Rechte (GPR, LS 161) sind nicht erfüllt. Die Urnenwahl wird am Sonntag, 15. April 2018 durchgeführt. In Anwendung von Art. 14 GO und § 54 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. Januar 2018 entschieden, dass den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt wird. Gemäss § 31 Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) werden auf dem Beiblatt die nach Ablauf der zweiten Frist definitiv Vorgeschlagenen aufgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Stallikon, 2. März 2018Gemeinderat Stallikon