Wahlanordnung

Am Sonntag, 15. April 2018, finden die Erneuerungswahlen der folgenden Gemeindebehörden statt:

- 6 Mitglieder und Präsidium Gemeinderat

- 4 Mitglieder und Präsidium Primarschulpflege

- 1 Mitglied Rechnungsprüfungs- kommission

In Anwendung von Art. 14 Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird gemäss § 61 Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte (GPR; LS 161) ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die nach Ablauf der zweiten Frist definitiv vorgeschlagen sind (Beschluss des Gemeinderates vom 23. Januar 2018). Die Wahlunterlagen werden allen Stimmberechtigten zugestellt. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis sowie auf der Wahlanleitung.

Gegen diese Anordnungen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach 121, 8910 Affoltern a. A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtsangelegenheiten erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stallikon, 13. März 2018

Gemeinderat Stallikon