Erneuerungswahl - stille Wahl

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden – Amtsdauer 2018 – 2022

Stille Wahl

– 4 Mitglieder Bau- und Planungskommission

– 4 Mitglieder und Präsidium Rechnungsprüfungskommission

Gemeinde Stallikon

Auf die Ausschreibung vom 1. Dezember 2017 sind innert der angeordneten 40-tägigen Frist gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Sie wurden am 19. Januar 2018 veröffentlicht mit dem Hinweis, dass sie während einer zweiten Frist von 7 Tagen zurückgezogen, geändert oder auch neue Vorschläge eingereicht werden können. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass eine stille Wahl vorgenommen werden kann, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen werden, als Stellen zu besetzen sind und die provisorisch Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen.

Nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss § 54 Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sowie Art. 14 Gemeindeordnung erfüllt sind, werden folgende Kandidaten in stiller Wahl als gewählt erklärt:

Bau- und Planungskommission (4 Mitglieder)

Name, VornameBerufJahr-Adressebisher/Partei

«Rufname»gangneuKurzbezeichnung

Bernhard RetoUnternehmer1966Loomattstrasse 18abisherFDP

Metzger Hans-RudolfArchitekt1946Büelstrasse 42bisher–

Osbahr ArthurMalermeister1965Nusshof 3bisherSVP

Sonderegger RetoIT-Projektleiter1970Püntenstrasse 18bisher–

Rechnungsprüfungskommission (4 Mitglieder und Präsidium)

Name, VornameBerufJahr-Adressebisher/Partei

«Rufname»gangneuKurzbezeichnung

Bartesaghi TeresaTreuhänder1963Loomattstrasse 32dbisherFDP

Trachsel VivianeDozentin1972Massholderenstrasse 20neu–

Wiedmer Heinzdipl. Bankkaufmann1969Langfurenstrasse 22neuFDP

Zbinden AndreasTreuhänder eidg. FA1988Rainstrasse 10neuSVP

Die Wahl des 5. Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission erfolgt am 15. April 2018 mit einem leeren Wahlzettel.

Die Wahlbeschlüsse können unter www.stallikon.ch oder auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) eingesehen werden.

Gegen diese Wahlen kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

Stallikon, 13. März 2018Gemeinderat Stallikon