Protokollgenehmigung Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 38 vom 19. März 2018, gestützt auf § 6 Gemeindegesetz, entschieden:

Die Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung wird an den Gemeinderat delegiert.

Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Maschwanden