Erneuerungswahl der ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil

Gemeinden Stallikon und

Wettswil a.A.

Der erforderliche zweite Wahlgang für 3 Mitglieder und das Präsidium der evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil findet am 10. Juni 2018 statt. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Beim zweiten Wahlgang ist das relative Mehr der Stimmen entscheidend.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wettswil a.A., 20. April 2018

Kreiswahlvorsteherschaft:

Gemeinderat Wettswil a.A.