Festsetzung kommunales Inventar

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. Mai 2018 ein kommunales Inventar schützenswerter Bauten im Weiler Allenwinden festgesetzt. Folgende Objekte werden in das kommunale Inventar aufgenommen:

- Allenwinden 2, Vers.-Nr. 410

- Allenwinden 4, Vers.-Nr. 412

- Allenwinden 6, Vers.-Nr. 415

- Allenwinden 7, Vers.-Nr. 413 und 414

- Wachhaus bei Allenwinden 12,

Vers.-Nr. 419.

Das kommunale Inventar der schützenswerter Bauten kann in der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Kappel am Albis

Festsetzung kommunales Inventar schützenswerter Bauten im Weiler Allenwinden