Erneuerungswahl Wahlbüromitglieder

Gestützt auf § 14 des Gesetzes über die politischen Rechte sowie Art. 22 Ziff. 2 und Art. 38 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 28. Mai 2018 18 Stimmberechtigte als Mitglieder des Wahlbüros für die Amtsdauer 2018?2022 gewählt. Der Wahlbeschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

8907 Wettswil a.A., 1. Juni 2018

Gemeinderat Wettswil a.A.