Beschlüsse der Gemeindeversammlung

An der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2018 sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

Politische Gemeinde

1.Jahresrechnung 2017; Genehmigung

2.Neue Gebührenverordnung, Genehmigung

3.Verpflichtungskredit Schulraum- erweiterung, Genehmigung

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Ref. Kirchgemeinde

1.Jahresrechnung 2017; Genehmigung

2.Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission:

–Christoph Baumgartner, Baum- gartenweg 2, bisher

–Paul Corbett, Schlossmattstras- se 26, bisher

–Rudolf Walder, Chamstrasse 34, bisher

–Urs Meier, Baumgartenweg 14, neu

–Sarah Fluri, Aeschrainstrasse 7, neu

Präsident:

–Christoph Baumgartner, Baum- gartenweg 2, bisher

3. Kenntnisnahme vom Jahresbericht 2017 der Kirchenpflege und Aussprache über das kirchliche Leben mit Informationen Kirchgemeinde

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Knonau, 14. Juni 2018

Im Auftrag der Vorsteherschaften:

Gemeinderat Knonau

Reformierte Kirchenpflege

Politische Gemeinde Knonau

Reformierte Kirchgemeinde