Kommunale Verordnung

Der Gemeinderat Hedingen hat am 12. Juni 2018 beschlossen:

Die Totalrevision der kommunalen Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz wird genehmigt und wird per sofort in Kraft gesetzt. Sie ersetzt mit ihrem Inkrafttreten die am 19. Dezember 1983 vom Gemeinderat Hedingen erlassene kommunale Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz (inkl. Ergänzungen und Änderungen vom 9. September 1985 / 28. September 1987 / 15. Februar 1993 / 10. Oktober 1995 / 24. September 1996).

Die neue Verordnung sowie das dazugehörende Inventar können während der Rekursfrist wie folgt eingesehen werden:

a) In der Gemeinderatskanzlei Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, zu den regulären Öffnungs- zeiten

b) im Internet unter www.hedingen.ch › Aktuelles › Publikationen

Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen ab Mitteilung schriftlich begründeter Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, eingereicht werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen kommt gemäss § 211 Abs. 4 PBG keine aufschiebende Wirkung zu.

Gemeindeverwaltung Hedingen

Abteilung Umwelt

Neufestsetzung