Gräberräumung

Nachdem die gesetzliche Ruhefrist für die Urnengräber Nr. 58?69 und für die Erdgräber Nr. 204?219 (Bestattungsjahre 1994?1998) abgelaufen ist, hat die Tiefbau- und Werkkommission die Aufhebung und Räumung dieser Gräber per 30. September 2018 beschlossen.

Die Hinterbliebenen werden gebeten, Grabsteine, Pflanzen und persönliche Gegenstände bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung durch die Gemeinde Ottenbach veranlasst, wobei über alle noch vorhandenen Grabsteine etc. ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht und Vergütung des Materials verfügt wird.

Ottenbach, 29. Juni 2018

Die Friedhofvorsteherin