Geschäftsordnung des Gemeinderates

Geschäftsordnung des Gemeinde- rates Bonstetten; Teilrevision

Im Zuge der Konstituierung hat der Gemeinderat seine Geschäftsordnung aus dem Jahre 2015 einer Teilrevision unterzogen.

Gestützt auf Art. 23 der Gemeindeordnung vom 1. Januar 2016 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 3. Juli 2018 die teilrevidierte Geschäftsordnung genehmigt und setzt sie nach Ablauf der Rekursfrist rückwirkend per 1. Juli 2018 in Kraft.

Die teilrevidierte Geschäftsordnung liegt während der Rekursfrist und den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus, Bereich Einwohnerdienste, auf oder kann von der Gemeindewebseite unter «Neuigkeiten» heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A. Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Bonstetten, 10. Juli 2018

Gemeinderat Bonstetten