Teilrevision BZO Herferswil

Mit Beschluss vom 14. August 2018 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Teilrevision BZO Herferswil 84 mit Teileinzonung von Kat.-Nr. 3774 sowie den Privaten Gestaltungsplan Herferswil 84, Mettmenstetten, gemäss § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zur Anhörung und öffentlichen Auflage verabschiedet.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen vom 17. August 2018 bis 16. Oktober 2018 – öffentlich auf und können während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt äussern. Einwendungen sind dem Gemeinderat Mettmenstetten, 8932 Mettmenstetten, bis spätestens 16. Oktober 2018 (Poststempel) schriftlich einzureichen. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Gemeinderat Mettmenstetten