Erneuerungswahl der evang.-ref. Kirchenpflege (2018 - 2022)

Der erforderliche dritte Wahlgang für 2 Mitglieder der evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil findet am 23. September 2018 statt. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Es ist das relative Mehr der Stimmen entscheidend.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirks-kirchenpflege Affoltern, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wettswil a.A., 17. August 2018

Kreiswahlvorsteherschaft:

Gemeinderat Wettswil a.A.