Erlass Ausführungsbestimmungen

Die Gemeindeversammlung hat am 11. Juni 2018 die totalrevidierte Siedlungsentwässerungsverodnung (SEVO) des Zweckverbandes Kläranlage Birmensdorf genehmigt. Bereits mit Beschluss vom 16. April 2018 hat der Gemeinderat – unter Vorbehalt der Genehmigung der SEVO duch die Gemeindeversammlung – die Ausführungsbestimmungen (AB) zur SEVO erlassen. Dieser Beschluss und die AB zur SEVO liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., wegen Verletzung von übergeordnetem Recht schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Be-schluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen

8907 Wettswil a. A., 31. August 2018

Gemeinderat Wettswil a.A.