Revision kommunaler Richtplan Verkehr

Mettmenstetten: Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 29. August 2018 mit Beschlussnummer 0093/18 verfügt:

Die Teilrevision der kommunalen Richtplanung, welche die Gemeindeversammlung Mettmenstetten mit Beschluss vom 11. Dezember 2017 festgesetzt hat, wird genehmigt.

Die Revision des kommunalen Verkehrsplans wird am Tag nach der Publikation der Genehmigung verbindlich. Richtpläne sind gemäss § 19 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) behördenverbindlich und können von Dritten nur im Zusammenhang mit einer konkretisierenden Nutzungsplanung angefochten werden.

Die Verfügung der Baudirektion und die geprüfte Planung liegen während 30 Tagen während der Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung auf.

Mettmenstetten, 7. September 2018

Gemeinderat