Verkehrsberuhigung

An der Bächlerstrasse werden im Bereich Hausnummer 17/18 zwei Umfahrungsbögen als Massnahme zur Verkehrsberuhigung in der Tempo- 30-Zone montiert.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeich-nen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Obfelden, 3. September 2018

Tiefbauamt Obfelden