Aufhebung Feuerverbot

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29. Juli 2018 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 26. Juli 2018 – ab sofort bis auf Widerruf ein teilweises Feuerverbot für das Gemeindegebiet Stallikon erlassen.

Die vergangenen Tage haben im Kanton Zürich flächendeckend Regen gebracht. Aufgrund der Regenmengen und der kühleren Temperaturen hat dies zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Die Baudirektion Kanton Zürich, ALN, Abteilung Wald, hat deshalb am 3. September 2018 verfügt, das am 26. Juli 2018 verfügte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per sofort aufzuheben.

Nachdem sich die Waldbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet Stallikon ebenfalls entspannt hat, erachtet der Gemeinderat den Zeitpunkt als geeignet, das kommunale Feuerverbot auf den 5. September 2018 aufzuheben.

Der Beschluss liegt auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) zur Einsichtnahme auf und ist auf www.stallikon.ch aufgeschaltet.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Stallikon, 4. September 2018

Gemeinderat Stallikon