Einmündungsbereich Ottenloo-/Friedhofstrasse

Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:

Einmündungsbereich Ottenloo-/Fried- hofstrasse, Verengung (Ausführung im Rahmen Sanierung Ottenloo- strasse)

Die Projektunterlagen liegen vom 21. September bis 22. Oktober 2018 auf und können zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, eingesehen werden.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten Einsprache erhoben werden.

Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderungen oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich bei- zulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Mettmenstetten, 21. September 2018

Gemeinderat Mettmenstetten